Hinweis
Alle
Änderungen der persönlichen Daten bzw. Lebensumstände gebe/n ich/wir umgehend,
schriftlich, postalisch oder per E-Mail kita-anmeldung@badessen.de bekannt.
Ich
erkläre mich/Wir erklären uns damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit
der Aufnahme in der Kindertagesstätte erhobenen personenbezogenen Daten zum
Abgleich der Anmeldungen zwischen den Einrichtungen und Trägern dienen, einsehbar
sind und an das Familienservicebüro der Gemeinde Bad Essen sowie an die
pädagogischen Einrichtungen weitergegeben, elektronisch gespeichert und
verarbeitet werden dürfen.
Die
Anmeldung ist verbindlich und wurde wahrheitsgemäß von mir/uns ausgefüllt.
Tagespflege
in der Gemeinde Bad Essen
Weitere
Betreuungsmöglichkeiten für Kinder bis zum 3. Lebensjahr und für
Kindergartenkinder, die außerhalb der Betreuungsmöglichkeiten in den
Kindertagesstätten eine Betreuung benötigen, bieten Tagespflegepersonen.
Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Bad
Essen hhtps://www.badessen.de/Bildung-und-Soziales/Failienservicebuero/Kindertagesplfege.htm?#substart
oder erhalten Sie direkt von den Mitarbeiterinnen des Familienservicebüros
under 05472/401-132.
Weitere
Informationen
Jedes
Kind kann und soll nur einmal im System erfasst werden. Falls sich nach der
Anmeldung Änderungswünsche ergeben, schreiben Sie diese Angaben bitte an kita-anmeldung@badessen.de.
Ein
Kindergartenjahr beginnt am 01. August. Aufgrund von Schließzeiten im Sommer
und der Eingewöhung kann der 1. Tag Ihres Kindes varriieren.
Die
Plätze in den Kindertagesstätten in der Gemeinde Bad Essen stehen nur den
Kindern zur Verfügung, die in der Gemeinde Bad Essen wohnen. Sollten Sie Ihr
Kind schon vor einem Umzug anmelden wollen, vermerken Sie den geplanten Umzug
bitte in dem Anmeldeformular in dem Feld „Bemerkungen“.
Wenn
die Anmeldung wegen eines Umzuges nicht mehr aufrecht erhalten bleiben soll, geben
Sie uns bitte eine kurze Rückmeldung an kita-anmeldung@badessen.de
Gemäß
dem Masernschutzgesetz muss jedes Kind, das in einer Kindertageseinrichtung
betreut werden soll, seit dem 01.03.2020 eine Masernschutzimpfung vorweisen. Ohne
bestehende Masernschutzimpfung kann ein Kind nicht betreut werden.
Die
Betreuung findet grundsätzlich an fünf Tagen von montags bis freitags statt.